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Die National Advertising Division halt bestimmte Werbeaussagen zu ACUVUE® Oasys Max fur gerechtfertigt; sie empfiehlt die Anderung oder Einstellung anderer Aussagen
New York, NY – 20. April 2026 – Nach einer Beschwerde von Alcon, Inc. stellte die National Advertising Division von BBB National Programs fest, dass Johnson Vision Care, Inc. (JJVC) eine angemessene Grundlage fur die Behauptung „MAX Komfort. MAX clarity.“ fur seine ACUVUE® Oasys Max 1-Day Kontaktlinsen jedoch eine angemessene Grundlage hatte, empfahl sie JJVC jedoch, seine Uberlegenheits- und „2X“-Vergleichsbehauptungen einzustellen oder zu andern.
JJVC und Alcon sind Wettbewerber auf dem Markt fur weiche Kontaktlinsen und bieten jeweils eine Reihe von Tageslinsen (Einweglinsen) und wiederverwendbaren Linsen an, die fur unterschiedliche Verbraucherbedurfnisse entwickelt wurden.
Alcon beanstandete Werbeaussagen von JJVC im Zusammenhang mit der Markteinfuhrung und der Werbung fur seine Oasys Max-Linsen. Die beanstandeten Aussagen erschienen in der Werbung fur Oasys Max, die sich an Verbraucher und Augenoptiker richtete, darunter auf der Verbraucher-Website von JJVC sowie in Marketingmaterialien fur Fachleute wie Messematerialien und einer Broschure fur Augenoptiker.
Behauptungen zu uberragendem Tragekomfort
Die National Advertising Division (NAD) prufte die beanstandeten Behauptungen, dass Oasys Max im Vergleich zu DAILIES TOTAL1® (DT1) uberragenden Komfort und uberragenden Komfort den ganzen Tag uber biete. Die NAD stellte fest, dass die Studie von JJVC fur diese Behauptungen nicht geeignet war, da das Studiendesign Faktoren, die subjektive Komfortbewertungen beeinflussen konnten, nicht angemessen kontrollierte.
Die NAD empfahl, die Angaben einzustellen oder zu andern, um zu vermeiden, dass die unbegrundete Botschaft vermittelt wird, dass typische Nutzer von Oasys Max-Linsen im Vergleich zu DT1-Linsen bedeutende und durchgehend wahrnehmbare Komfortvorteile feststellen werden.
Behauptungen „2x wahrscheinlicher“
Die NAD prufte die beanstandeten Behauptungen, dass Oasys Max-Trager im Vergleich zu DT1-Tragern „doppelt so wahrscheinlich“ mit dem Komfort am Ende des Tages zufrieden sind und die Linsen so lange wie gewunscht bequem tragen konnen. JJVC stutzte diese Behauptungen auf dieselbe Studie, die nach Ansicht der NAD fur die beanstandeten vergleichenden Komfortbehauptungen nicht geeignet war.
Die NAD stellte fest, dass die Odds-Ratio-Analyse von JJVC nicht belegte, dass der Anteil der Oasys Max-Trager, die die angegebenen Komfortvorteile erlebten, doppelt so hoch war wie der Anteil der DT1-Trager. Daher empfahl die NAD, die Behauptungen einzustellen oder zu andern, um zu vermeiden, dass die unbegrundete Botschaft vermittelt wird, dass die „2x“-Behauptungen in Bezug auf den Komfort am Ende des Tages und die Tragedauer auf tatsachlichen klinischen Ergebnissen beruhten.
„MAX Komfort. MAX Klarheit.“
Die NAD stellte fest, dass die beanstandete Behauptung „MAX Komfort. MAX Klarheit“ im Kontext der ECP-Broschure einen Vergleich mit Oasys 1-Day vermittelte, nicht mit DT1 oder dem breiteren Markt fur Tageskontaktlinsen. Die NAD entschied, dass JJVC eine angemessene Grundlage fur diese Behauptung hatte, wenn sie zusammen mit einem Hinweis verwendet wurde, der Oasys 1-Day als Vergleichsprodukt identifizierte.
Im Laufe des Verfahrens stellte JJVC bestimmte beanstandete Aussagen, darunter vergleichende Aussagen zur Sehscharfe, freiwillig ein. Die NAD prufte diese Aussagen nicht in der Sache und wird sie fur Compliance-Zwecke so behandeln, als hatte die NAD ihre Einstellung empfohlen und JJVC sich bereit erklart, dem nachzukommen.
In seiner Stellungnahme erklarte JJVC, dass es zwar „bestimmten Schlussfolgerungen der NAD nicht zustimme“, aber „sich bereit erklare, den Empfehlungen der NAD nachzukommen“.
Alle Zusammenfassungen der Fallentscheidungen von BBB National Programs finden Sie in der Fallentscheidungsbibliothek. Fur den vollstandigen Wortlaut der Entscheidungen von NAD, NARB und CARU abonnieren Sie bitte das Online-Archiv. Diese Pressemitteilung darf nicht fur Werbe- oder Verkaufsforderungszwecke verwendet werden.
Uber BBB National Programs:BBB National Programs, eine gemeinnutzige Organisation, ist die Heimat der unabhangigen Selbstregulierung der US-Industrie und betreibt derzeit mehr als 20 weltweit anerkannte Programme, die seit uber 50 Jahren dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in die Wirtschaft zu starken. Diese Programme bieten unabhangige Rechenschafts- und Streitbeilegungsdienste, die bestehende und aufkommende Branchenprobleme angehen, den fairen Wettbewerb fur Unternehmen fordern und ein besseres Erlebnis fur Verbraucher schaffen. BBB National Programs entwickelt seine Arbeit kontinuierlich weiter und baut seinen Einfluss aus, indem es Unternehmen berat und bewahrte Verfahren in Bereichen wie Werbung, Marketing fur Kinder und Jugendliche, Datenschutz, Streitbeilegung, Kfz-Garantien, Technologie und neuen Bereichen fordert. Weitere Informationen finden Sie unter bbbprograms.org.
Uber die National Advertising Division:Die National Advertising Division von BBB National Programs bietet unabhangige Selbstregulierungs- und Streitbeilegungsdienste an und sorgt fur die Wahrhaftigkeit der Werbung in den gesamten USA. Die National Advertising Division pruft nationale Werbung in allen Medien, und ihre Entscheidungen legen einheitliche Standards fur die Wahrhaftigkeit und Genauigkeit von Werbung fest, bieten Verbrauchern einen sinnvollen Schutz und fordern den fairen Wettbewerb fur Unternehmen.









