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Der Bundesgerichtshof erlasst bahnbrechende Entscheidung im Verfahren von Alisher Usmanov gegen den Rat der EU – Deutsche Kanzlei Rechtsanwalte Steinhofel
2. November 2026 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Weigerung des Prasidenten des Landgerichts Hamburg, Gerichtsdokumente in der Klage von Alisher Usmanov gegen den Rat der Europaischen Union zuzustellen, rechtswidrig war, so Rechtsanwalte Steinhofel, die deutsche Kanzlei, die Herrn Usmanov vertritt. Die Klage betrifft Aussagen, die der Rat der EU zur Rechtfertigung der Sanktionen gegen den Milliardar verwendet hat, sowie die Veroffentlichung seiner personenbezogenen Daten. Die Entscheidung des BGH ebnet den Weg fur Verfahren in der ersten jemals gegen den Rat der EU erhobenen Verleumdungsklage uber die Begrundungen, die er fur die Verhangung individueller Sanktionen angefuhrt hat.
Im Jahr 2022 verhangte der Rat der EU, der die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vertritt, Sanktionen gegen Alisher Usmanov. Bei der Erlauterung seiner Entscheidung stutzte sich der Rat teilweise auf von dem US-Magazin Forbes veroffentlichte Behauptungen, dass der Milliardar angeblich „Putins Mann vor Ort“ sei und „seine geschaftlichen Probleme lose“. Herr Usmanov focht die Veroffentlichung erfolgreich an, und im Januar 2024 verbot das Landgericht Hamburg Forbes, die Aussagen weiter zu verbreiten.
In einem separaten Verfahren gegen den Rat der EU, das im Dezember 2023 beim Landgericht Hamburg eingereicht wurde, strebt Herr Usmanov eine Unterlassungsverfugung an, die die Veroffentlichung der eigenen Aussagen des Rates – wie sie im Amtsblatt der Europaischen Union niedergelegt sind – untersagen soll, die er fur falsch und verleumderisch halt.
Damit das Verfahren fortgesetzt werden kann, mussen die den Anspruch betreffenden Dokumente formell dem Beklagten (dem Rat der EU) zugestellt werden, damit dieser die Klage prufen und darauf antworten kann. Der zustandige Richter ordnete die Zustellung der Dokumente an den Rat der EU in Belgien an. Der Prasident des Landgerichts Hamburg, der fur die Verwaltung des Gerichts verantwortlich war, weigerte sich, die Zustellung zu veranlassen. Er traf diese Entscheidung nach Rucksprache mit dem Bundesamt fur Justiz, das Einwande des Auswartigen Amtes anfuhrte.
Die deutsche Zeitung Die Welt hatte zuvor berichtet, unter Berufung auf interne Dokumente, dass die Bundesregierung der Zustellung der Dokumente an den Rat der EU zum Teil aus ausenpolitischen Grunden widersprochen habe. In Korrespondenz zu dem verwandten Verfahren gegen Forbes erklarte ein Vertreter des Auswartigen Amtes, das Ziel sei, nationale Gerichte daran zu hindern, EU-Sanktionen zu beeinflussen.
Der BGH hat nun festgestellt, dass der Gerichtsprasident keine Befugnis hatte, die Zustellung zu verweigern. Das Gericht stellte ausdrucklich fest, dass die Weigerung, die Dokumente zuzustellen, „rechtswidrig ist … und die Rechte des Antragstellers verletzt.“ Bezuglich der Empfehlung des Bundesamts fur Justiz, die mit dem Auswartigen Amt abgestimmt worden war, fuhrte das Gericht weiter aus: „Diese Empfehlung ist nicht bindend.“
Am 21. Oktober 2026 hat der BGH sowohl die Weigerung als auch die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, das diese zuvor bestatigt hatte, aufgehoben.
Joachim Steinhofel, der Hamburger Medienanwalt, der Herrn Usmanov vertritt, sagte: "Zugang zu den Gerichten ist ein Grundrecht. Es beugt sich nicht der jeweils aktuellen Ausenpolitik. Das Auswartige Amt wollte unter der fruheren Regierung verhindern, dass unser Mandant den Rat der EU vor ein deutsches Gericht bringt. Der Prasident des Landgerichts Hamburg machte diesen Wunsch fur sein eigenes Gericht verbindlich: Er blockierte die Zustellung der Klage, obwohl ein unabhangiger Richter sie angeordnet hatte. Jahrelang stellte sich ein Gerichtsprasident damit auf die Seite der Exekutive gegen einen Richter seines eigenen Gerichts. Das Gesetz gab ihm dazu keine Befugnis. Der Bundesgerichtshof hat dies nun festgestellt und seine Entscheidung sowie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, das sie bestatigt hatte, aufgehoben. Ein Gerichtsprasident nimmt keine Weisungen vom Auswartigen Amt entgegen. Wer die beiden verwechselt, untergrabt die Unabhangigkeit der Justiz."
Im September 2026 wurde Herr Usmanov durch eine Entscheidung des Rates der EU von der Sanktionsliste gestrichen.
Hintergrund:
Zwischen 2023 und 2025 raumten Dutzende europaischer Medien und Personlichkeiten des offentlichen Lebens, vorwiegend in Deutschland, ein, dass sie ihre eigenen Behauptungen uber Alisher Usmanov nicht belegen konnten, und gaben schriftliche Verpflichtungen ab, diese rechtswidrige Verbreitung zu unterlassen. Die Anwalte von Herrn Usmanov erstritten 21 Gerichtsurteile und 109 Unterlassungserklarungen von Medien weltweit, wahrend ihre gemeinsame Arbeit mit dem Pressearchiv zu Korrekturen in mehr als 3.700 Veroffentlichungen in 62 Landern fuhrte.
Zu den bedeutendsten Entscheidungen gehorte das Gerichtsurteil, das im Januar 2024 erlassen wurde und die Verbreitung der vom US-Magazin Forbes uber Herrn Usmanov gemachten Aussagen untersagte, die einen wesentlichen Bestandteil der Begrundung fur die 2022 gegen ihn verhangten EU-Sanktionen bildeten. Herr Usmanov gewann auserdem Verfahren gegen die deutsche Zeitung Tagesspiegel, die osterreichische Zeitung Kurier, die grosen deutschen Sender RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk sowie weitere.
Ab 2022 war Herr Usmanov Gegenstand mehrerer strafrechtlicher Ermittlungen in Deutschland. Nachfolgende Gerichtsentscheidungen und staatsanwaltschaftliche Masnahmen fuhrten zur Aufhebung von Durchsuchungsbeschlussen und zur Einstellung von Ermittlungen ohne Anklageerhebung.
Im Mai 2023 befand das Landgericht Frankfurt am Main, dass die Durchsuchungsbeschlusse, unter denen die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt gehandelt hatten, rechtswidrig waren und hob sie auf, wobei es bereits das Fehlen einer Anfangsverdachtslage fur die behauptete Straftat feststellte. Im Oktober 2024 stellte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach mehr als zweieinhalb Jahren Ermittlungen ihr Verfahren ein, ohne Anklage zu erheben oder festzustellen, dass eine Straftat begangen worden sei; die Unschuldsvermutung von Herrn Usmanov blieb vollstandig gewahrt und es bestand keine Moglichkeit, die Ermittlungen gegen ihn wegen derselben Verdachtsmomente wieder aufzunehmen. Im Januar 2025 stellte die Staatsanwaltschaft Munchen II auf derselben Grundlage ihr Ermittlungsverfahren gegen zwei mutmasliche Verstose gegen das Ausenwirtschaftsgesetz in Bezug auf die 2022 gegen Herrn Usmanov verhangten und im September 2026 aufgehobenen EU-Sanktionsbeschrankungen ein.
Pressestelle von Alisher Usmanov, [email protected]
Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhofel, [email protected], Tel.: +49-40-444599









