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Nationales Werbeprufungsgremium halt Angaben von Kendal Nutricare zu Vollmilch und MFGM in Kendamil-Sauglingsnahrung fur gerechtfertigt

Dec 16, 2025 11:43 AM ET

New York, NY - 16. Dezember 2025 - Ein Gremium des National Advertising Review Board (NARB) von BBB National Programs, dem Berufungsgremium fur Werbung von BBB National Programs, hat entschieden, dass bestimmte Behauptungen, die Kendal Nutricare Limited fur seine Kendamil-Sauglingsnahrungsprodukte aufstellt, begrundet und nicht irrefuhrend sind.

Kendal Nutricare stellt Sauglingsanfangsnahrung unter der Marke Kendamil her. Der Herausforderer, Nurture, LLC, eine Tochtergesellschaft von Danone, stellt biologische Sauglings- und Kleinkinderprodukte unter Marken wie Happy Baby und Happy Tot her.

Kendal Nutricare wurde von Nurture vor der National Advertising Division (NAD) von BBB National Programs angefochten. Der Anfechtungsgegner legte Berufung gegen die Entscheidung der NAD (Fall Nr. 7422) ein, wonach Kendal weiterhin Behauptungen uber seinen Vollmilchbestandteil in seinen Sauglingsnahrungen, der von Natur aus MFGM (Milchfettkugelchenmembran) enthalt, und dessen Zusammenhang mit der kognitiven Entwicklung sowie Behauptungen, dass seine Nahrungen keine bestimmten Ole enthalten, die ublicherweise in den Nahrungen seiner Wettbewerber verwendet werden, aufstellen darf.

Das NARB-Gremium stimmte mit der Schlussfolgerung der NAD uberein, dass die Aussagen von Kendal, wie z. B. "Wir verwenden grasgefutterte Vollmilch und Laktose, die vor Ort von europaischen Familienbetrieben mit naturlich vorhandener MFGM bezogen wird, mit dem Zusatz von HMOs, duale Prabiotika (GOS & FOS) und DHA & ARA auf pflanzlicher Basis" und "Vollmilchfette ahneln denen der Muttermilch, mit naturlich vorkommenden MFGM, die die kognitive Entwicklung unterstutzen", sind wahrheitsgemas und nicht irrefuhrend. Das Gremium stimmte der Schlussfolgerung der NAD zu, dass die vorliegenden Forschungsergebnisse die Behauptung stutzen, dass Vollmilch als Hauptzutat in Sauglingsnahrung den Hauptbestandteil MFGM enthalt, der in Studien mit Muttermilch und mit MFGM angereicherter Sauglingsnahrung nachweislich die kognitive Entwicklung fordert. Das Gremium stimmte mit der NAD darin uberein, dass die ausdrucklichen Angaben des Werbenden nicht die beanstandete implizite Angabe enthalten, dass "das naturlich vorkommende MFGM in Kendamil-Formeln mit demjenigen vergleichbar ist, das nachweislich eine positive Wirkung auf die Neuroentwicklung hat".

Das NARB-Gremium stimmte auch mit der Schlussfolgerung der NAD uberein, dass die Behauptungen von Kendal wie "Kendamil Bio-Sauglingsnahrung kombiniert nur die hochwertigsten und nachhaltig beschafften Bio-Zutaten, beginnend mit naturlichen Vollmilchfetten (die mit dem in Muttermilch identifizierten MFGM vorhanden sind und nachweislich die kognitive Entwicklung unterstutzen) und Laktose von grasgefutterten Kuhen - anstelle von Palmol, Soja und Maissirupen, wahrend eine naturlich cremige Formel geschaffen wird, die der Muttermilch naher kommt und von Natur aus gesund ist", wahrheitsgemas und nicht irrefuhrend sind. Das Gremium bestatigte, dass die Sauglingsanfangsnahrung von Kendal Zusatzole wie Sonnenblumen-, Raps- und Kokosnussol enthalt und dass die Behauptungen nicht implizieren, dass alle Fette in der Nahrung ausschlieslich aus Vollmilch stammen.

Das Gremium kam zu dem Schluss, dass die Verbraucher von Bio-Sauglingsnahrung relativ anspruchsvoll und anspruchsvoll sind und die vom Werbetreibenden bereitgestellten Informationen uber die Kendamil-Produkte nicht missverstehen werden. Dementsprechend stimmte das Gremium mit der Schlussfolgerung des NAD uberein, dass Kendal seine Behauptungen uber Vollmilch, MFGM und Olzusatze belegen kann und dass die Behauptungen nicht irrefuhrend sind.

Alle Zusammenfassungen der BBB National Programs Fallentscheidungen konnen in der Fallentscheidungsbibliothek eingesehen werden. Den vollstandigen Text der NAD-, NARB- und CARU-Entscheidungen konnen Sie im Online-Archiv abrufen. Gemas den NAD/NARB-Verfahren darf diese Pressemitteilung nicht zu Werbe- oder Verkaufsforderungszwecken verwendet werden.


iCrowdNewswire