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Offentlich zuganglich bedeutet nicht gemeinfrei: Warum Sie nicht alles im Internet frei kopieren konnen

Feb 20, 2024 9:58 AM ET

Zu Beginn eines neuen Jahres wird oft uber die "Public Domain" diskutiert, da in den Vereinigten Staaten am 1. Januar (dem Tag der Public Domain) kunstlerische Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist, der Offentlichkeit zum Kopieren, Weitergeben und Bearbeiten zur Verfugung stehen. Oft werden die Begriffe "offentlich zuganglich" und "gemeinfrei" synonym verwendet, weil man glaubt, dass diese Begriffe die gleiche Bedeutung haben. Das ist nicht nur falsch, sondern kann fur den Uninformierten auch schwerwiegende Folgen haben.

Im Falle von kunstlerischen Werken bezieht sich der Begriff "gemeinfrei" im Allgemeinen auf Inhalte, die nicht durch das Urheberrecht geschutzt sind. Das US-Urheberrechtsgesetz schutzt Originalwerke, einschlieslich literarischer, dramatischer, musikalischer und kunstlerischer Werke, die in einem greifbaren Ausdrucksmedium fixiert sind. Etwas, das nicht originell (z. B. Fakten) oder nicht fixiert ist (z. B. eine nicht aufgezeichnete Rede), kann nicht urheberrechtlich geschutzt werden. Sofern sie nicht durch ein anderes Gesetz geschutzt sind, sind Werke, die nicht urheberrechtlich geschutzt werden konnen, gemeinfrei.

Selbst Werke, die urheberrechtlich geschutzt werden konnen, sind nicht fur immer geschutzt. Im Allgemeinen gilt fur Werke, die nach dem 1. Januar 1978 geschaffen wurden, die Urheberrechtsfrist fur das Leben des Urhebers plus 70 Jahre. Nach Ablauf der Urheberrechtsfrist wird eine zuvor geschutzte kunstlerische Schopfung gemeinfrei, so wie es am 1. Januar dieses Jahres bei Tausenden von urheberrechtlich geschutzten Werken aus dem Jahr 1928 der Fall war. Zum ersten Mal seit ihrer Entstehung konnen diese Filme, Musikstucke, Theaterstucke, Bucher usw. von jedermann frei bearbeitet, kopiert, aufgefuhrt und weitergegeben werden.

Wahrend der Laufzeit des Urheberrechts hat der Inhaber des Urheberrechts das ausschliesliche Recht, das geschutzte Werk zu vervielfaltigen, anzupassen, zu verbreiten, aufzufuhren und zu zeigen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen kann jeder, der ein urheberrechtlich geschutztes Werk ohne Erlaubnis vervielfaltigt, bearbeitet, verbreitet, auffuhrt oder zeigt, fur eine Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden.

Das wohl am meisten erwartete und viel diskutierte kunstlerische Werk, das im Jahr 2024 der Offentlichkeit zuganglich gemacht wird, ist Disneys Steamboat Willie, der animierte Kurzfilm, der die Welt mit Mickey und Minnie Mouse bekannt machte. Disney hat Steamboat Willie viele Jahre, bevor der Film gemeinfrei wurde, auf YouTube fur alle zuganglich gemacht. Kunstlerische Inhalte, die auf YouTube (oder anderswo im Internet) veroffentlicht werden, unterliegen jedoch nach wie vor den ausschlieslichen Urheberrechten des Eigentumers. Mit anderen Worten: Bis zum Ablauf des Urheberrechts am 1. Januar 2024 behielt Disney das ausschliesliche Recht, den Film und die darin vorkommenden Figuren zu kopieren, weiterzugeben oder darauf aufzubauen, auch wenn der Film im Internet zu sehen war.* Wer Disneys ausschliesliche Rechte an Steamboat Willie vor dem 1. Januar verletzte, konnte wegen Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden.

Das Gleiche gilt fur viele Bilder, Videos und Lieder, die im Internet verfugbar, aber nicht gemeinfrei sind. Eine Person, die Inhalte aus dem Internet kopiert und ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers auf einer Website oder in sozialen Medien verwendet, kann fur Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Urheberrechtsinhaber gehen zunehmend aggressiv gegen die Nutzung ihrer Werke im Internet vor und verlangen routinemasig Zahlungen oder reichen Klagen ein, um gegen die unbefugte Nutzung ihrer kunstlerischen Kreationen vorzugehen.

Die Feststellung, ob ein Werk gemeinfrei ist oder, falls nicht, ob Sie es dennoch aus dem Internet kopieren durfen, erfordert oft eine komplexe faktische und rechtliche Analyse. Am besten ist es, keine Inhalte aus dem Internet zu kopieren, es sei denn, Sie haben sie selbst erstellt oder eine gultige Lizenz erworben. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer diese bewahrte Praxis verstehen und befolgen, denn selbst unschuldige Urheberrechtsverletzungen konnen dem Unternehmen Schaden zufugen.

Wer ein Aufforderungsschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung oder eine Klageandrohung erhalt, sollte ein solches Schreiben nicht ignorieren. Stattdessen sollte umgehend ein erfahrener Anwalt fur Urheberrecht konsultiert werden, der bei der Antwort hilft.

*Auch nach 2024 sind Mickey und Minnie dank anderer urheberrechtlich geschutzter Werke und Marken im Besitz von Disney nicht frei fur die Massen verfugbar. Die Grenzen des freien Zugangs zur Steamboat-Willie-Version von Mickey und Minnie Mouse liegen auserhalb des Rahmens dieses Artikels, werden aber sicherlich in naher Zukunft getestet werden.

Rachel Young Fields ist Partnerin bei HunterMaclean, wo sie sich auf Urheber- und Markenrecht spezialisiert hat. Sie kann unter (912)236.0216 oder [email protected] erreicht werden.


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