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St. Luke\’s University Health Network sieht sich einer bundesweiten Sammelklage von Mitarbeitern wegen angeblicher religioser Diskriminierung gegenuber

Apr 5, 2023 3:01 PM ET

ALLENTOWN, PA (30. Marz 2023) - Mansour Law, LLC, eine Anwaltskanzlei fur Arbeitsrecht in Allentown, PA, reichte heute eine bundesweite Sammelklage gegen das St. Luke\'s University Health Network (SLUHN), eines der grosten Gesundheitsnetzwerke in Pennsylvania, ein. In der Klage wird behauptet, dass SLUHN in den letzten 15 Monaten gegen bundes- und einzelstaatliche Antidiskriminierungsgesetze verstosen hat, indem es nur Angestellten mit religioser Befreiung von seinem COVID-19-Impfstoffmandat einen Aufschlag von $1.100,00 pro Jahr fur ihre Gruppenkrankenversicherung berechnet hat.

Die Hauptklagerin, Jessica Jennings, ist eine von etwa 500 SLUHN-Angestellten, die eine religiose Befreiung vom COVID-19-Impfstoffmandat des Netzwerks erhalten haben. Im Oktober 2021 fuhrte SLUHN eine Regelung ein, die angeblich die Pramie fur die Gruppenkrankenversicherung jedes Mitarbeiters ab Januar 2022 um 1.100,00 Dollar erhoht. Im Rahmen dieser Regelung erhielten jedoch alle geimpften Mitarbeiter und nicht geimpfte Mitarbeiter, die aus medizinischen Grunden von der Impfpflicht befreit sind, einen "Pramienrabatt" in Hohe von 1.100,00 USD, um die Erhohung vollstandig auszugleichen. Nicht geimpfte Angestellte mit religioser Befreiung von der Impfpflicht erhielten jedoch keine Ermasigung.

Seit Januar 2022 sind nur Frau Jennings und ihre Kollegen mit religioser Befreiung gezwungen, $1.100,00 pro Jahr ($42,31 pro zweiwochentlicher Gehaltsperiode) mehr als ihren Krankenversicherungstarif von 2021 zu zahlen, wahrend die Pramie fur alle anderen Angestellten gleich geblieben ist. Der Gruppentarif wird vollstandig von SLUHN gesponsert und finanziert, und die Klager behaupten, dass das Netzwerk ihre Pramien absichtlich erhoht hat, um sie trotz ihrer religiosen Uberzeugungen zu einer Impfung zu zwingen".

Frau Jennings wird von William P. Mansour, Esq. von Mansour Law, LLC vertreten.

"Unserer Ansicht nach ist dieser Fall ziemlich eindeutig", sagt Herr Mansour. "St. Luke\'s hat meine Mandantin und etwa 500 ihrer Kollegen gezwungen, mehr fur ihre Gruppenkrankenversicherung zu zahlen, nur weil ihre religiosen Uberzeugungen mit der ehrgeizigen Impfkampagne des Unternehmens nicht vereinbar sind. Hatte Frau Jennings andere religiose Uberzeugungen, die nicht im Widerspruch zur Impfung stehen, hatte St. Luke\'s sie mit einem Pramiennachlass belohnt. Da sie aber nicht die von dem Unternehmen bevorzugten religiosen Uberzeugungen vertritt, wurde sie stattdessen mit einer Pramienerhohung bestraft. St. Luke\'s hat meine Mandantin und ihre Kollegen also vor eine falsche Wahl gestellt: Entweder sie zahlen in einer Zeit der Rekordinflation mehr fur ihren Versicherungsschutz oder sie verletzen ihre religiosen Uberzeugungen und lassen sich impfen. Wir glauben nicht, dass St. Luke\'s das rechtlich tun kann, und wir werden herausfinden, warum es das getan hat."

Frau Jennings klagt in ihrem eigenen Namen und in dem aller anderen betroffenen Mitarbeiter auf Verletzung von Titel VII des Burgerrechtsgesetzes von 1964 und des Pennsylvania Human Relations Act. Die Klage zielt darauf ab, die Durchsetzung der "Pramienrabatt"-Politik durch SLUHN dauerhaft zu untersagen und eine Entschadigung fur alle betroffenen Mitarbeiter zu erwirken, zuzuglich Zinsen, Schadensersatz, Strafschadensersatz, Anwaltsgebuhren, Kosten und anderer angemessener Entschadigungen.

Der Fall wurde beim U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylvania eingereicht und tragt den Titel Jessica Jennings v. St. Luke\'s Health Network, Inc, Civil Action No. 5:23-cv-01229.

Anfragen konnen an William P. Mansour, Esq., [email protected], 610-321-3538 gerichtet werden.


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