header-logo

Künstliche Intelligenz getriebene Marketingkommunikation

iCrowdnewswire German

SHAREHOLDER ALERT: Pomerantz Law Firm erinnert Aktionäre mit Verlusten bei ihrer Investition in OneSpan, Inc. an Sammelklage und bevorstehende Frist – OSPN

Sep 12, 2020 1:38 AM ET

Pomerantz LLP gibt bekannt, dass eine Sammelklage gegen OneSpan, Inc. und einige seiner Offiziere eingereicht wurde.   Die Sammelklage, eingereicht vor dem United States District Court for the Northern District of Illinois, Eastern Division, anddocked under 20-cv-04906, is in behalf of a class consisting of all persons other persons than Defendants who bought or otherwise acquired OneSpan securities between May 9, 2018, and August 11, 2020, both dates inclusive (the “Class Period”), seeking to rere damages caused by Defendants’ violations of the federal securities laws and pursue remedies under Sections 10 b) and 20 a) des Securities Exchange Act von 1934 (das “Börsengesetz”) und der darin erlassenen Regel 10b-5 gegen das Unternehmen und einige seiner Spitzenbeamten.

Wenn Sie ein Aktionär sind, der OneSpan-Wertpapiere während des Klassenzeitraums erworben hat, haben Sie bis zum 19. Oktober 2020 Zeit, das Gericht zu ersuchen, Sie zum Hauptkläger für die Klasse zu ernennen.  Eine Kopie der Beschwerde ist unter www.pomerantzlaw.com erhältlich.   Um diese Aktion zu besprechen, wenden Sie sich an Robert S. Willoughby unter [email protected] oder 888.476.6529 (oder 888.4-POMLAW), gebührenfrei, Ext. 7980. Diejenigen, die sich per E-Mail erkundigen, werden gebeten, ihre Postanschrift, Telefonnummer und die Anzahl der erworbenen Aktien anzugeben.

OneSpan wurde 1991 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Chicago, Illinois.  Das Unternehmen war früher als VASCO Data Security International, Inc. bekannt und änderte seinen Namen in OneSpan Inc. im Mai 2018.  OneSpan entwickelt, entwickelt und vertreibt zusammen mit seinen Tochtergesellschaften digitale Lösungen für Identität, Sicherheit und Unternehmensproduktivität weltweit.

In der Beschwerde wird behauptet, dass die Beklagten während des gesamten Klassenzeitraums wesentlich falsche und irreführende Aussagen über die Geschäfts-, Betriebs- und Compliance-Richtlinien des Unternehmens gemacht haben.  Insbesondere machten die Beklagten falsche und/oder irreführende Aussagen und/oder versäumten es, dies offenzulegen: (i) OneSpan über unzureichende Offenlegungskontrollen und -verfahren sowie über die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung; ii) Infolgedessen hat OneSpan seine Einnahmen aus bestimmten Verträgen mit Kunden, die Softwarelizenzen mit Softwarelizenzen beinhalten, in ihren Jahresabschlüssen, die sich über die Quartale vom ersten Quartal 2018 bis zum ersten Quartal 2020 erstreckten, überbewertet; (iii) daher war es absehbar, dass das Unternehmen schließlich eine oder mehrere geplante Gewinnmitteilungen, Telefonkonferenzen und/oder Finanzanmeldungen bei der SEC verzögern musste; iv) OneSpan hat die negativen Auswirkungen von Fehlern in seinem Abschluss heruntergespielt; v) alle vorstehenden Informationen, sobald sie aufgedeckt wurden, wahrscheinlich wesentliche negative Auswirkungen auf die finanziellen Ergebnisse und den Ruf des Unternehmens haben; und (vi) infolgedessen waren die öffentlichen Erklärungen des Unternehmens zu allen relevanten Zeiten materiell falsch und irreführend.

Am 4. August 2020 verschob OneSpan während der Vormarktzeiten die Gewinnmitteilung und Telefonkonferenz für das zweite Quartal 2020 um eine Woche und führte die Verzögerung auf Probleme bei der Umsatzerkennung im Vorjahreszeitraum im Zusammenhang mit bestimmten Softwarelizenzverträgen zurück, die sich über die Quartale vom ersten Quartal 2018 bis zum ersten Quartal 2020 erstreckten.  OneSpan stellte ferner fest, dass “[d]er Nettovertragsvermögen, das aus einem Teil dieser Verträge in früheren Perioden stammte, in späteren Perioden nicht ordnungsgemäß bilanziert wurde, was zu einer Übertragsbilanz führte.”

In dieser Nachricht fiel der Aktienkurs von OneSpan um 0,46 USD je Aktie oder 1,40 % und schloss am 4. August 2020 bei 32,50 USD pro Aktie.

Am 11. August 2020, während der Nachmarktstunden, gab OneSpan dann bekannt, dass es seinen Quartalsbericht für das am 30. Juni 2020 abgelaufene Quartal nicht rechtzeitig bei der SEC einreichen werde; berichtete, dass der Umsatz im gleichen Quartal im Jahresverlauf zurückgegangen war; und zog die Ergebnisprognose für das Gesamtjahr 2020 zurück, die das Unternehmen ein Viertel zuvor bestätigt hatte.

In dieser Nachricht fiel der Aktienkurs von OneSpan um 12,36 US-Dollar je Aktie oder 39,62 % und schloss am 12. August 2020 bei 18,84 US-Dollar pro Aktie.

Die Pomerantz Firm mit Niederlassungen in New York, Chicago, Los Angeles und Paris gilt als eines der führenden Unternehmen in den Bereichen Unternehmens-, Wertpapier- und Kartellrechtsstreitigkeiten. Gegründet vom verstorbenen Abraham L. Pomerantz, bekannt als Dekan der Sammelklage, war die Pomerantz Firm Pionierimin des Bereichs der Wertpapierklassenklagen. Heute, mehr als 80 Jahre später, setzt die Firma Pomerantz die von ihm etablierte Tradition fort und kämpft für die Rechte der Opfer von Wertpapierbetrug, Verletzung von Treuhandpflichten und Fehlverhalten von Unternehmen. Die Firma hat zahlreiche Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe im Namen von Klassenmitgliedern zurückgefordert. Siehe www.pomerantzlaw.com.

Kontakt:
Robert S. Willoughby
Pomerantz LLP
[email protected]


Keywords:  afds, afdsafds

Tags:  German, United States, Wire