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Richter können weiterhin an der American Constitution Society und der Föderalistischen Gesellschaft teilnehmen

Aug 2, 2020 1:41 AM ET

Aus dem gestrigen Memorandum des Verwaltungsamts der Gerichte der Vereinigten Staaten, in dem der Bericht des Ausschusses für Verhaltenskodizes der Justizkonferenz zitiert wird:

[D]i Ausschuss … [zirkulierte] einen neuen Entwurf des Gutachtens Nr. 117 … [die] darauf hingewiesen, dass die formelle Zugehörigkeit zum ACS oder zur Föderalistischen Gesellschaft, sei es als Mitglied oder in einer Führungsrolle, mit dem Verhaltenskodex für Us-Richter unvereinbar ist und dass die Mitgliedschaft in der Justizabteilung der ABA zwar nicht unbedingt mit dem Kodex unvereinbar ist, die Richter aber die Tätigkeit der ABA sorgfältig überwachen sollten, um festzustellen, ob die Mitgliedschaft mit dem Kodex vereinbar bleibt, und ob eine Position der ABA die angeschlossene die Unparteilichkeit des Richters in Frage zu stellen und eine Reusalität in einer bestimmten Angelegenheit erforderlich zu machen…. Der Ausschuss erhielt Stellungnahmen [zu dem Entwurf] von etwa 300 Richtern, in denen er eine Vielzahl von Ansichten zu den aufgeworfenen Fragen zum Ausdruck brachte.

Auf seiner Sitzung im Juli 2020 prüfte der Ausschuss die Bemerkungen und stimmte nach ausführlichen Beratungen dafür, den Entwurf des Gutachtens Nr. 117 vorzuarbeiten und nicht zu veröffentlichen. Der Ausschuß entschied sich für die Aufnahme der Angelegenheit, da die Bemerkungen zur Frage der Mitgliedschaft in rechtsverwandten Organisationen einen Mangel an Übereinstimmung unter den Richtern zeigten. Anstatt zu versuchen, Ratschläge zur Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen zu geben, hat der Ausschuss beschlossen, sich auf die Ratschläge zu verlassen, die es zuvor Richtern gegeben hat, wie Richter die Mitgliedschaft in diesen Arten von Organisationen analysieren sollten. Siehe z.B., Advisory Opinion No. 82: “Joining Organizations”.

Der Verhaltenskodex ermutigt die Richter, in der Gemeinschaft und in der Rechtsberufe tätig zu bleiben, solange diese Tätigkeiten nicht im Widerspruch zu den gerichtlichen Verpflichtungen stehen. Der Ausschuss steht zu seinen früheren Leitlinien, die in den veröffentlichten Gutachten und im Kompendium der ausgewählten Stellungnahmen enthaltenen Leitlinien gegeben wurden. Dieser Rat zeigt, dass der Ausschuss stets der Ansicht war, dass Richter angemessen rechtsbezogenen Organisationen angehören können, die eine breite Palette von Ansichten vertreten.

Dennoch diktiert Die Vorsicht, dass Richter, die sich einer Welt stellen, die sich aus neuen Technologien, tiefen ideologischen Auseinandersetzungen, einem wachsenden Misstrauen gegenüber Einzelpersonen und Institutionen und einer sich ständig verändernden Landschaft konkurrierender politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Interessen ergibt, wachsam bleiben müssen, wenn sie probleme mit der Mitgliedschaft in Organisationen angehen. Bei der Entscheidung über die Mitgliedschaft sollte ein Richter regelmäßig überprüfen, prüfen und prüfen, ob die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation mit den Grundwerten der Beurteilung im Einklang steht, wobei er anerkennt, dass sich die Mission und die Ziele von Organisationen im Laufe der Zeit ändern können. Die bisherige Anleitung des Ausschusses hat die Richter geraten, solche Dinge wie Reklamationspflichten und etwaige Belastungen für die rechtliche Integrität zu berücksichtigen, einschließlich der Frage, wie die Mitgliedschaft in einer Organisation die Unparteilichkeit des Richters beeinträchtigen kann und wie die Mitgliedschaft in einer Organisation über den Richter oder die Justiz als Ganzes reflektieren kann.

Die Nation ist auf eine unparteiische und unabhängige Justiz angewiesen. Im Einklang mit dem Eid des Richters sollte jeder einzelne Richter darauf achten, alle Mitgliederentscheidungen in einer Weise zu treffen, die mit den höchsten Idealen des Berufs, wie sie im Verhaltenskodex zum Ausdruck kommen, im Einklang steht. Die Rubrik, die in den vorherigen Stellungnahmen und Leitlinien des Ausschusses dargelegt ist, ist der geeignete Weg, um Mitgliederentscheidungen zu analysieren, aber diese Überlegungen abzuwägen, ist letztlich am besten dem Urteil der einzelnen Richter überlassen.

Sonderbonus: Das Memorandum ist fascest! Schauen Sie sich die Faszesse auf dem Siegel auf dem Memo an (und, ja, die Faschisten wurden in der Tat nach den Faszessen benannt):

 


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