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RM LAW reicht Sammelklage gegen SmileDirectClub, Inc. ein

Nov 16, 2019 7:12 AM ET

BERWYN, Pa., — RM LAW, P.C. gibt bekannt, dass es im mittleren Bezirk von Tennessee eine Sammelklage im Namen aller Personen oder Einrichtungen eingereicht hat, die SmileDirectClub, Inc. (“SmileDirectClub” oder das “Unternehmen”) (NASDAQ: SDC) Class A Stammaktien gemäß und/oder rückverfolgbar auf die Registrierungserklärung und den Prospekt (zusammen die “Registrierungserklärung”) erworben oder anderweitig erworben haben, die im Zusammenhang mit dem Börsengang des Unternehmens im September 2019 veröffentlicht wurden. Angebot”).

Die Aktionäre von SmileDirectClub können das Gericht bis spätestens 2. Dezember 2019zur Bestellung als Hauptkläger der Klasse bewegen.  Wenn Sie Aktien von SmileDirectClub erworben haben und mehr über diese Ansprüche erfahren möchten oder wenn Sie diese Fragen besprechen möchten und Fragen zu dieser Ankündigung oder Ihren Rechten haben, wenden Sie sich bitte an Richard A. Maniskas, Esquire gebührenfrei unter (844) 291-9299 oder um sich online anzumelden, klicken Sie hier.

Am 13. September 2019reichte die Gesellschaft ihren Prospekt auf dem Formblatt 424B4 bei der SEC ein, die Teil der Registrierungserklärung ist. Beim Börsengang verkaufte das Unternehmen rund 58,5 Millionen Stammaktien der Klasse A zu einem Preis von 23,00 US-Dollar pro Aktie. Das Unternehmen erhielt Erlöse in Höhe von rund 1,27 Milliarden US-Dollar aus dem Angebot, abzüglich underwriting rabatte und Provisionen.

Am 24. September 2019wurde eine Sammelklage von Zahnärzten, Kieferorthopäden und Verbrauchern gegen SmileDirectClub eingereicht, in der falsche Werbung, Betrug, Fahrlässigkeit und unlautere und irreführende Handelspraktiken vorgeworfen wurden. Die Beschwerde bestritt die Richtigkeit mehrerer Aussagen in der Registrierungserklärung und betonte, dass das Unternehmen einem Rechtsstreit ausgesetzt ist, weil es als Zahnarzt ohne ordnungsgemäße Lizenzierung in mehreren Staaten tätig ist, sowie andere Rechtsstreitigkeiten.

In dieser Nachricht fiel der Aktienkurs des Unternehmens um 1,47 US-Dollaroder fast 9 % und schloss am 24. September 2019bei 15,68 US-Dollar pro Aktie bei ungewöhnlich starkem Handelsvolumen. Die Kursaktie fiel in den nächsten beiden Handelssitzungen weiter um 2,74 USDoder über 17 % und schloss am 26. September 2019bei einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen bei 12,94 USD pro Aktie.

Die Aktie des Unternehmens würde am 21. Oktober 2019 mit 9,13 USD pro Aktie schließen, was einem Rückgang von 60 % gegenüber dem IPO-Preis von 23 USD pro Aktie entspricht.

In der Beschwerde wird geltend gemacht, dass die Registrierungserklärung falsch und irreführend gewesen sei und es unterlassen sei, wesentliche nachteilige Tatsachen anzugeben. Insbesondere versäumten es die Beklagten, den Anlegern mitzuteilen, dass (1) dass Verwaltungspersonal und nicht lizenzierte Ärzte die Kunden des Unternehmens behandelten und deren Fortschritte überwachten; (2) dass die Praktiken des Unternehmens daher nicht als Teledentistry nach den geltenden Normen gelten; (3) dass die Gesellschaft infolgedessen einer aufsichtsrechtlichen Prüfung der nicht lizenzierten Zahnarztpraxis unterzogen wurde; (4) dass die Wirksamkeit der Behandlung der Gesellschaft überbewertet war; (5) dass die Gesellschaft diese irreführenden Marketingpraktiken vor dem Börsengang verschwiegen hat; und (6) dass aufgrund des Vorstehenden die positiven Aussagen der Beklagten über die Geschäftstätigkeit, den Geschäftstätigkeit und die Aussichten der Gesellschaft materiell irreführend waren und/oder keine angemessene Grundlage hatten.

Wenn Sie Mitglied der Klasse sind, können Sie bis spätestens 2. Dezember 2019 beantragen,dass das Gericht Sie zum Hauptkläger der Klasse ernennt.  Ein Hauptkläger ist eine repräsentative Partei, die im Namen anderer Klassenmitglieder bei der Leitung des Rechtsstreits handelt.  Um zum Hauptkläger ernannt zu werden, muss das Gericht feststellen, dass der Anspruch des Klassenmitglieds typisch für die Ansprüche anderer Klassenmitglieder ist und dass der Klassenmitglied die Klasse angemessen vertreten wird.  Unter bestimmten Umständen können ein oder mehrere Klassenmitglieder gemeinsam als “Hauptkläger” fungieren.  Ihre Fähigkeit, an einer Rückforderung teilzuhaben, wird jedoch nicht von der Entscheidung beeinflusst, ob Sie als Hauptkläger auftreten oder nicht.  Sie können RM LAW, P.C. oder einen anderen Rat Ihrer Wahl behalten, um als Ihr Rat bei dieser Aktion zu dienen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an RM LAW, P.C.  (Richard A. Maniskas, Esquire) gebührenfrei unter (844) 291-9299 oder per E-Mail an [email protected] oder klicken Sie hier.   Für weitere Informationen über Sammelklagen im Allgemeinen oder um mehr über RM LAW, P.C. zu erfahren, besuchen Sie bitte unsere Website, indem Sie hier klicken.

RM LAW, P.C. ist eine nationale Aktionärsrechtsgesellschaft.  RM LAW, P.C. widmet sich dem Schutz der Interessen einzelner und institutioneller Investoren bei Aktionärsklagen vor staatlichen und Bundesgerichten bundesweit.

Contact Information:

RM LAW, P.C.
Richard A. Maniskas, Esquire
1055 Westlakes Dr., Ste. 300
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